Mit dem Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung (EU AI Act) im August 2024 und der verbindlichen Anwendung von Artikel 4 ab Februar 2025 steht fest: Unternehmen in ganz Europa müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dieser Paradigmenwechsel betrifft nicht nur Hightech-Konzerne, sondern jedes Unternehmen, das KI einsetzt – von Chatbots im Kundenservice bis zu datengetriebenen Analysen im Controlling.
Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal und beauftragte Personen über „ausreichende KI-Kompetenz“ verfügen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Hochrisiko-, begrenzte oder minimale Risiko-KI handelt. Die Anforderungen sind horizontal und betreffen alle Branchen und Unternehmensgrößen.
KI-Kompetenz wird dabei umfassend definiert: Sie umfasst technisches Verständnis (wie KI funktioniert, welche Algorithmen und Daten genutzt werden), Anwendungskompetenz (Bedienung und Nutzung von KI-Systemen), kritische Bewertung (Risiken und Grenzen erkennen, Ergebnisse hinterfragen), ethische und rechtliche Aspekte (z.B. Datenschutz, Compliance) sowie die Fähigkeit, Chancen und Risiken von KI einzuschätzen.
Die EU will mit der Verordnung Vertrauen in KI schaffen, Risiken begrenzen und Innovation ermöglichen. Fehlerhafte oder falsch verstandene KI-Anwendungen können zu erheblichen Schäden führen – von fehlerhaften Entscheidungen bis zu rechtlichen Konsequenzen. Unternehmen haften, wenn sie ihre Beschäftigten nicht ausreichend qualifizieren. Die Kompetenzpflicht ist also nicht nur ein Appell, sondern eine echte Compliance-Anforderung mit haftungsrechtlicher Relevanz.
Laut Verordnung umfasst KI-Kompetenz:
Die Verordnung schreibt keine festen Schulungsformate vor, sondern fordert „ausreichendes Wissen“ abhängig von Rolle, Erfahrung und Einsatzkontext. Unternehmen sollten daher systematisch vorgehen:
Die Anforderungen sind kontextabhängig: Je nach Risiko, Einsatzbereich und Zielgruppe müssen die Maßnahmen angepasst werden. Für Hochrisiko-Anwendungen (z.B. Kreditvergabe, Medizin) sind tiefere Kompetenzen nötig als für einfache KI-Tools. Auch demografische und kulturelle Unterschiede, Barrierefreiheit und lebenslanges Lernen spielen eine Rolle.
Unternehmen, die die Kompetenzpflicht ignorieren, riskieren Haftungsprobleme, arbeitsrechtliche Konsequenzen und Konflikte mit dem Betriebsrat. Die Pflicht zur Qualifizierung ist Teil der Sorgfaltspflicht und kann im Schadensfall zur Haftung führen. Zudem ist der Betriebsrat bei Qualifizierungsmaßnahmen einzubinden.
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung macht KI-Kompetenz zur Pflicht für alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen. Die Umsetzung erfordert eine strukturierte, dokumentierte und kontinuierliche Kompetenzentwicklung – von der Bedarfsanalyse über Schulungen bis zur regelmäßigen Überprüfung. Wer jetzt handelt, minimiert Risiken und legt den Grundstein für einen sicheren, verantwortungsvollen und erfolgreichen KI-Einsatz.
Empfohlene Maßnahmen für Unternehmen:
So wird KI-Kompetenz zur nachhaltigen Stärke deines Unternehmens – und zur Voraussetzung für Innovation und Vertrauen im digitalen Zeitalter.